Bericht: Workshop Medienrecht in Pößneck, März 2014
(von Andreas Rombold, Workshopsprecher Berufliche Bildung)
Knapp 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehreren Bundesländern konnten Andrea Fliedner und Dr. Ulrike Hess, Sprecherinnen des Bezirks 4, als Organisatorinnen eines ebenso kurzweiligen wie informativen Workshops am letzten Märzwochenende in Pößneck begrüßen. Rechtsfragen, die bei der Gestaltung von Medien in den Bereichen Grafik, Foto/Bild, Video und Text sowie deren Einbindung in Multimediaprojekte an Schulen Beachtung finden sollten, wurden von drei Referenten aus unterschiedlicher Perspektive anhand zahlreicher Praxisfälle analysiert.
Mit der staatlichen Berufsschule in Pößneck hatte man einen Veranstaltungsort mit großer grafischer Tradition in einem äußerst attraktiven neuen Gewand gefunden, dessen Genese der örtliche Schulleiter Frank Mylius, ebenfalls ein langjähriges engagiertes LAG-Mitglied, stolz präsentierte. Die Schule bezog die neu gestalteten Räume im einstmals größten geschlossenen Industrie-Backsteinensemble Mitteleuropas zu Beginn des Schuljahres 2013/14 nach etwas über zweijähriger Bauzeit, in der das um 1900 entstandene heutige Schulgebäude kernsaniert und mit völlig neuem Innenleben versehen worden war. Viele Schwierigkeiten, wie eine ungenügende Fundamentgründung, mussten bei der angestrebten neuen Nutzung des Industriedenkmals überwunden werden. Zum Bildungscampus an der Orla gehören eine private Euroschule, verschiedene Veranstaltungshäuser und ein von der Volkssolidarität betriebener Wohnheimbereich, dem die LAG-Kolleginnen und -Kollegen als Erstbezieher ein hervorragendes Zeugnis ausstellen konnten. Beeindruckend: sowohl die Bauzeit als auch die Bausumme von 6,5 Millionen Euro waren bei dem Großprojekt eingehalten worden, letztere allerdings nur durch einige kleinere Abstriche in der Ausstattung. Die Begeisterung von Frank Mylius und seinen Kollegen für „ihr Projekt“ war in jedem Satz spürbar.
Da die Schule, ohne die traditionellen Tafeln und Tageslichtprojektoren, in allen Unterrichtsräumen mit Flipchards, elektronischen Whiteboards und Beamer ausgestattet ist war das Seminar für Teilnehmer und Vortragende gleichermaßen ein gelungenes methodisches Experiment.
Rechtsanwalt Albrecht Rösler aus Ilmenau bezog sich in seinen rechtlichen Ausführungen während beider Tage immer wieder auf aktuelle Problemstellungen, die von den anderen Vortragenden eingebracht wurden. Dies war zum Einstieg ein breit angelegtes Multimediaprojekt zu Walter Gropius, das Dr. Ulrike Hess zusammen mit ihren Schülern und Kollegen in zweijähriger intensiver Arbeit an gleichnamiger Schule in Erfurt geschaffen hatte und das sie dem Plenum zu Fortbildungsbeginn vorstellte. Für die Anwesenden fruchtbar war die vielfältige Rechtsberatung auf unterschiedlichsten Ebenen, die Herrn Rösler den Lehrern schon während der Entstehungszeit der interaktiven Medienproduktion hatte angedeihen lassen. Beide Vortragenden konnten sich so auf eine reiche gemeinsame Erfahrungsebene mit vielen Beispielen aus der Schulpraxis beziehen. Wichtig für die Schulen: Im Medienrecht kann der Kläger sich an den Letzten in der Kette wenden, also den, der den Text, das Foto oder die Filmsequenz veröffentlicht.
Zwei Beispiele: Auf dem Flohmarkt erworbene historische Postkarten gehen zwar in das Eigentum der jeweiligen Käufer über, nicht aber deren Nutzungsrechte zur Veröffentlichung. Dabei spielt es durchaus eine Rolle, ob diese Veröffentlichung vor der Klasse, bei einer öffentlichen Schulveranstaltung oder auf der Internetpräsenz einer Schule erfolgt. Im Handel erworbene DVD´s oder Videos dürfen zwar privat konsumiert, nicht aber im Unterricht gezeigt werden, wenn die aufgedruckten AGB´s dies untersagen (was überwiegend der Fall ist). Dies gilt selbstverständlich auch für selbst erstellte Kopien von Radio- und Fernsehsendungen.
Auch die Schülerinnen und Schüler behalten die Rechte an den im Unterricht gestalteten Arbeiten, sofern sie oder ihre gesetzlichen Vertreter deren Nutzung zur Veröffentlichung nicht ausdrücklich schriftlich genehmigen.
Die Arbeitsschritte einer professionellen Medienproduktion und die damit verbundenen rechtlichen Fallstricke zeigte Michael Schöpf vom Fürther Film- und Fernsehstudio „Region Five Media“ in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Rösler am Beispiel unterschiedlicher Filmspots auf. Von der Konzeption (mit Exposé und Treatment) über Preproduktion (Drehbuch mit Storyboard, Verträge mit Darstellern, Maske und Kostüm usw.), Produktion (gedreht oder digital animiert bzw. produziert), Post-Produktion (Nachbearbeitung von Filmspots bis zur Kundenabnahme, der zeitlich aufwändigste Teil) bis zur Distribution konnte Michael Schöpf technische, wirtschaftliche und rechtliche Überlegungen durch aktuelle Beispiele miteinander verknüpfen. Die juristischen Gesetzestexte, eingeblendet per Whiteboard, und deren Auslegung lieferte hierzu Herr Rösler. Zum Designrecht (bis Februar 2014 Geschmacksmusterschutz) zählten dazu Bestimmungen des Urheberrechts, der Schutz von gestalteten (Kunst-)Werken als Markenrecht wie auch verschiedene Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte, wobei letztere durch ein „Informationsinteresse der Allgemeinheit“ bei „absoluten oder relativen Personen der Zeitgeschichte“ außer Kraft gesetzt werden können. Nicht schutzfähig sind laut Aussage des Rechtsanwalts Entwurfsarbeiten mit nur kleinem eigenen innovativen Beitrag sowie auch Methoden oder Konzepte.
Eine informative Führung durch die Stadt Pößneck und das Gelände des bis 1945 hier beheimateten Vogel-Verlags (heutiger Standort ist Würzburg) durch zwei ehemaligen Mitarbeiter der später volkseigenen Betriebe rundete die Workshop-Veranstaltung gelungen ab.
Billd 1:Â Rechtsanwalt Rösler vor Druck- und Medienlehrern in den neu gestalteten Räumen der staatlichen Berufsschule Pößneck.
Bild 2:Â Die Organisatoren und Referenten der Veranstaltung. Von links Rechtsanwalt Albrecht Rösler, Dr. Ulrike Hess, Andrea Fliedner und Medienproducer Michael Schöpf.
Bild 3: Die Workshopteilnehmer im Foyer der Schule.