Reisekosten-Zuschuss
Formular-Download und Abrechnungsmodalitäten
Mit einem Klick auf LAG-Reisekostenabrechnung laden Sie das Formular als PDF herunter.
Bitte füllen Sie das vorliegende PDF-Formular vollständig aus und senden Sie den unterschriebenen Ausdruck an die Leitung der Veranstaltung.
Die Reisekostenabrechnungen werden dort bestätigt und gesammelt an die LAG-Kasse weitergeleitet.
Es gelten folgende Regelungen:
Abrechnungsmodalitäten für Reisekosten
- Die Seminar-Teilnehmer prüfen grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Schulträger.
- Die LAG kann bei Veranstaltungen die Reisekosten der Teilnehmer/innen bezuschussen.
Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, werden als Pauschale EUR 0,10 pro km Luftlinie (Hin- und Rückweg) veranschlagt.
Dies geschieht in ungefährer Anlehnung an die Fahrtkosten der Bahnfahrt in der 2. Klasse mit einem Sparpreis-Angebot bei frühzeitiger Buchung und Nutzung einer ›BahnCard 25‹.
Ein Nachweis durch Bahn-Fahrtkarten ist nicht nötig.
Die Luftlinien-Entfernung lässt sich z. B. über www.luftlinie.org ermitteln und ist im Erstattungs-Antrag anzugeben.
Dabei darf der Erstattungsbetrag die tatsächlichen Fahrtkosten – z. B. bei Fahrtgemeinschaften mit dem PKW – nicht übersteigen. - Den Arbeitskreissprechern können zusätzlich die Übernachtungskosten während der von ihnen geleiteten Workshops erstattet werden.
- Alle Reisekostenanträge werden durch die Arbeitskreis-/Veranstaltungsleitung gesammelt und geprüft und dann zusammen zur Erstattung an den Hauptvorstand (Kassenwart/in) weitergeleitet.
Die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen bei der Arbeitskreis-/Veranstaltungsleitung einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. - Vorstandsmitglieder, Bezirksvorstände, Bezirksvertreter/innen und Arbeitskreissprecher/innen können unter wirtschaftlichen Aspekten eine ›Bahncard 25‹ erstattet bekommen.
- Vorstandsmitglieder, Bezirksvorstände, Bezirksvertreter/innen und Arbeitskreissprecher/innen können die Fahrtkosten gem. Punkt 2 zu den Vereinssitzungen auf Einladung des Hauptvorstandes bezuschusst sowie in diesem Zusammenhang die Kosten für eine Übernachtung erstattet bekommen.
- Mitgliedern des Hauptvorstandes können alle Übernachtungskosten bei der Teilnahme an LAG-Veranstaltungen erstattet werden.
Stand: 11-2021