
Reisekosten-Erstattung
Formular-Download und Abrechnungsmodalitäten
Mit einem Klick auf LAG-Reisekostenabrechnung laden Sie das Formular als PDF herunter.
Bitte drucken Sie das vorliegende PDF-Formular vollständig digital ausgefüllt aus und senden es mit allen Originalbelegen innerhalb von vier Wochen an die Leitung der Veranstaltung.
Die Reisekostenabrechnungen werden dort bestätigt und gesammelt an die LAG-Kasse weitergeleitet.
Es gelten folgende Regelungen:
Abrechnungsmodalitäten für Reisekosten
- Die Workshopteilnehmer prüfen die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Schulträger und nutzen bei der Anreise mit der Bahn die Sparpreis- und Frühbucher-Rabattangebote der Bahn.
- Die LAG kann bei Workshops die Reisekosten der Teilnehmer/innen entsprechend der eingereichten Fahrtkosten-Belege bezuschussen. Maßgeblich sind die Preise der Bahnfahrt in der 2. Klasse mit einem Sparpreis-Angebot und der ›BahnCard 25‹ bei frühzeitiger Buchung.
Bei Anreise mit anderen Verkehrsmitteln ist ein entsprechender nachvollziehbarer Preisvergleich beizufügen. Dabei darf der Erstattungsbetrag die tatsächlichen Fahrtkosten nicht übersteigen. - Den Arbeitskreissprechern können zusätzlich die Übernachtungskosten während der von ihnen geleiteten Workshops erstattet werden.
- Alle Reisekostenanträge werden durch die Arbeitskreis-/Veranstaltungsleitung gesammelt und geprüft und dann zusammen zur Erstattung an den Hauptvorstand (Kassenwart/in) weitergeleitet.
Die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen bei der Arbeitskreis-/Veranstaltungsleitung einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. - Vorstandsmitglieder, Bezirksvorstände, Bezirksvertreter/innen und Arbeitskreissprecher/innen können unter wirtschaftlichen Aspekten eine ›Bahncard 25‹ erstattet bekommen.
- Vorstandsmitglieder, Bezirksvorstände, Bezirksvertreter/innen und Arbeitskreissprecher/innen können die Fahrtkosten gem. Punkt 2 zu den Vereinssitzungen auf Einladung des Hauptvorstandes sowie in diesem Zusammenhang die Kosten für eine Übernachtung erstattet bekommen.
- Mitgliedern des Hauptvorstandes können alle Übernachtungskosten bei der Teilnahme an LAG-Veranstaltungen erstattet werden.
Stand: 3-2018