Reisekosten-Zuschuss

Reisekosten-Zuschuss

Formular-Download und Abrechnungsmodalitäten

Mit einem Klick auf LAG-Reisekostenabrechnung laden Sie das Formular als PDF herunter.

Bitte füllen Sie das vorliegende PDF-Formular vollständig aus und senden Sie den unterschriebenen Ausdruck an die Leitung der Veranstaltung.
Die Reisekostenabrechnungen werden dort bestätigt und gesammelt an die LAG-Kasse weitergeleitet.

Es gelten folgende Regelungen:

Abrechnungsmodalitäten für Reisekosten

  1. Die Seminar-Teilnehmer prüfen grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Schulträger.
  2. Die LAG kann bei Veranstaltungen die Reisekosten der Teilnehmer/innen bezuschussen.
    Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, werden als Pauschale EUR 0,10 pro km Luftlinie veranschlagt.
    Dies geschieht in ungefährer Anlehnung an die Fahrtkosten der Bahnfahrt in der 2. Klasse mit einem Sparpreis-Angebot bei frühzeitiger Buchung und Nutzung einer ›BahnCard 25‹.
    Ein Nachweis durch Bahn-Fahrtkarten ist nicht nötig.
    Die Luftlinien-Entfernung lässt sich z. B. über www.luftlinie.org ermitteln und ist im Erstattungs-Antrag anzugeben.
    Dabei darf der Erstattungsbetrag die tatsächlichen Fahrtkosten – z. B. bei Fahrtgemeinschaften mit dem PKW – nicht übersteigen.
  3. Den Arbeitskreissprechern können zusätzlich die Übernachtungskosten während der von ihnen geleiteten Workshops erstattet werden.
  4. Alle Reisekostenanträge werden durch die Arbeitskreis-/Veranstaltungsleitung gesammelt und geprüft und dann zusammen zur Erstattung an den Hauptvorstand (Kassenwart/in) weitergeleitet.
    Die Unterlagen sind innerhalb von vier Wochen bei der Arbeitskreis-/Veranstaltungsleitung einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
  5. Vorstandsmitglieder, Bezirksvorstände, Bezirksvertreter/innen und Arbeitskreissprecher/innen können unter wirtschaftlichen Aspekten eine ›Bahncard 25‹ erstattet bekommen.
  6. Vorstandsmitglieder, Bezirksvorstände, Bezirksvertreter/innen und Arbeitskreissprecher/innen können die Fahrtkosten gem. Punkt 2 zu den Vereinssitzungen auf Einladung des Hauptvorstandes sowie in diesem Zusammenhang die Kosten für eine Übernachtung erstattet bekommen.
  7. Mitgliedern des Hauptvorstandes können alle Übernachtungskosten bei der Teilnahme an LAG-Veranstaltungen erstattet werden.

Stand: 11-2021